Wanderordnung und Verhaltensregeln

Wanderordnung

SGV Bochum-Süd

Diese Wanderordnung gilt für alle Veranstaltungen der SGV Abteilung Bochum-Süd, für Mitglieder und Gäste.

  1. Veranstalter ist der SGV. Die jeweils angegebenen Wanderführer sind mit der Durchführung beauftragt. Sie sind Vermittler zwischen Leistungserbringer und Teilnehmer.

  2. Haftung: Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.
  1. Für Mitglieder des SGV besteht eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung.
  1. Der Wanderführer ist durch den SGV von einer Haftung, soweit gesetzlich zulässig,freigestellt.

  2. Der Wanderführer ist berechtigt, auch noch am Treffpunkt kurzfristig eine Veranstaltung abzusagen, wenn die aktuelle Sicherheitslage dies erfordert.

  3. Fahrtkosten mit dem öffentlichen Nahverkehr sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen. Fahrgemeinschaften sind erwünscht und von den Teilnehmern selbst zu bilden. Eine Verpflichtung besteht nicht.

  4. Wenn ein Teilnehmer ganz oder vorübergehend die Veranstaltung verlässt, muss er sich beim Leiter (Wanderführer) abmelden. Sein weiteres Handeln ist dann Privatsache. (Kein Versicherungsschutz durch den SGV).

  5. Es ist selbstverständlich, dass die Teilnehmer an den SGV-Veranstaltungen die Sitten, Bräuche, Gesetze, sowie die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes beachten.

  6. Teilnehmer, die durch ihr Verhalten oder durch mangelhafte Ausrüstung die Sicherheit gefährden oder die Gruppengemeinschaft stören, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

  7. Die Mitnahme von Hunden ist nicht erwünscht.

  8. Eine Gruppenveranstaltung verschafft Harmonie und Freude. Gegenseitiges achten und respektieren sollte eine Selbstverständlichkeit sein!

  9. Entsprechen einzelne Punkte der Wanderordnung nicht / oder nicht mehr dem geltenden Recht, so ist deshalb nicht gleichzeitig die gesamte Wanderordnung ungültig.

Bochum, 01.04.2018

Der Vorstand der SGV Abteilung Bochum-Süd

Verhaltensregeln für gegenseitigen Respekt im Wald

Erarbeitet vom SGV Arnsberg

Verhaltensregeln haben keine mahnende, sondern vielmehr eine erinnernde Funktion: Jeder Naturnutzer möchte mit Respekt behandelt werden, da ist es nur folgerichtig, wenn er oder sie auch anderen Menschen mit Rücksicht und Verständnis entgegenkommt. Wer Erholung und Erfrischung in den heimischen Wäldern sucht, wird sie nur dann auf Dauer vorfinden, wenn er oder sie durch sein eigenes Verhalten aktiv und stetig zum Schutz der Natur beiträgt.

• Bleibe auf den für dich vorgesehenen Wegen.
• Verhalte dich vorausschauend und der Strecke und den Begebenheiten angemessen.
• Passe dein Tempo so an, dass du jederzeit reagieren kannst.
• Mache dich freundlich und rechtzeitig bemerkbar.
• Lass andere Naturnutzer gefahrenfrei passieren.
• Auch der Wald gehört jemandem! Beachte Absperrungen und befolge Anweisungen.
• Nutze die Wege verantwortungsvoll.
• Bei Dämmerung meide den Wald.
• Schone und schütze Tiere und Pflanzen und verhalte dich angemessen.
• Nimm deinen Müll wieder mit.
• Führe Hunde nur auf den Wegen oder an der Leine (außer in Gefahrensituationen).